Tagung der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg

am 1. März 2013 

Sowohl „Fortschritt“ als auch „Nachahmung“ sind zentrale Begriffe der ökonomischen Grundlage und der rechtlichen Ausgestaltung des Geistigen Eigentums und des Lauterkeitsrechts. Fortschritt bedeutet eine positiv bewertete Weiterentwicklung; möglicherweise bedingen sich Fortschritt und Innovation. Eine Nachahmung setzt ein bereits vorhandenes und bekanntes Original voraus, das imitiert wird.Das Lauterkeitsrecht geht vom Grundsatz der Nachahmungsfreiheit aus und fördert somit den Fortschritt durch die Ermöglichung rascher Nachahmung.Dem Schutzrechtssystem des Geistigen Eigentums liegt ein diametraler Ansatz zugrunde: Fortschritt wird gerade durch den Ausschluss der Nachahmung gefördert. In welchem Verhältnis stehen Fortschritt und Nachahmung zueinander? Ist Nachahmung für den Fortschritt notwendig oder muss Nachahmung verhindert werden, damit Fortschritt entstehen kann? Ziel der Tagung ist es, das Verhältnis von Fortschritt und Nachahmung aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten und dabei Antworten auf die genannten Fragen in den unterschiedlichen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes, dem Urheberrecht und dem Lauterkeitsrecht zu finden.

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